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Mastschweine auf Vollspaltenböden

Das Verbot rückt näher

Am 31. August 2018 endet die Übergangsfrist für das Verbot des Vollspaltenbodens in der Schweinemast endgültig. Danach muss für alle Schweine ein Liegebereich vorhanden sein, der nur einen geringen Perforationsanteil zum Abfliessen von Flüssigkeiten aufweisen darf und in grösseren Flächen zusammenhängend ist.

Mastschweine auf Vollspaltenböden

open positions