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Gemüsebau

Die nachhaltige Gemüseproduktion im Thurgau zeichnet sich durch eine hohe Innovationskraft aus. Das Beratungsteam am Arenenberg unterstützt die Gemüsebranche bei Fragestellungen rund um den Anbau und die Vermarktung.

 

Unsere Beratungsangebote für Sie:
 
  • Weiterbildung für Gemüseproduzierende
  • Produktionstechnik inkl. Düngung und Pflanzenschutz
  • Schaderreger Monitoring für Einzelbetriebe
  • Qualitätssicherung vom Anbau bis zur Lieferung
  • Lösungen zu marktstrategischen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen
  • Expertisen, Schätzungen und Betriebskonzepte



Sonderbewilligungspflicht für Pyrethroide und bestimmte Herbizide ab 2023 im Gemüsebau

Pflanzenschutzmittel mit einem erhöhten Risikopotential sind ab 2023 im ÖLN verboten. Im Gemüsebau sind dabei insbesondere alle Mittel der Gruppe der Pyrethroide betroffen. Unter bestimmten Bedingungen kann der Pflanzenschutzdienst Thurgau Sonderbewilligungen (SoBe) ausstellen und damit den Einsatz von Pyrethroiden zeitlich und räumlich begrenzt bewilligen.

Ausnahmen vom Verbot wurden erwirkt für Indikationen, bei denen kein Wirkstoff mit tieferem Risikopotential vorhanden ist und bei denen der Schädling in den meisten Regionen der Schweiz regelmässig auftritt und Schäden verursacht. Liste mit den Ausnahmen vom Verbot (DZV Ziff. 6.1.2) Hier muss keine SoBe beantragt werden.

Fällt die Indikation nicht unter diese Ausnahmen, so kann in berechtigten Fällen eine SoBe beantragt werden. Zuvor müssen aber folgende Punkte geprüft und nachgewiesen werden:

  • Gibt es eine Schadschwelle und wurde diese überschritten?
  • Muss bei der Indikation zuvor ein PSM mit geringerem Risikopotential eingesetzt worden sein und war die Wirkung ungenügend?  Übersicht

Eine ausgestellte SoBe ist nur gültig für die beantragten Parzellen und bis zum Ende der beantragten Kulturen, also bis zur Stoppel-/Bodenbearbeitung. Gibt es mehrere Sätze pro Kultur (z.B. Salat), so ist die SoBe für alle Sätze dieser Kultur der entsprechenden Parzelle gültig. Erfolgt nach der Ernte eine Neuansaat/Bepflanzung derselben Kultur, so muss im Bedarfsfall eine neue SoBe beantragt werden.

Der Pflanzenschutzdienst Thurgau ist zuständig für alle einzelbetrieblichen Sonderbewilligungen der Antragssteller mit Wohnsitz im Thurgau. Das heisst, auch für bewirtschaftete Flächen dieser Antragssteller ausserhalb des Kantons.

Neu im ÖLN verbotene Wirkstoffe

Produkt (Beispiele)

Sonderbewilligung in gerechtfertigten Fällen möglich?

alpha-Cypermethrin

Fastac Perlen

ja

Cypermethrin

Cypermethrin S

ja

Deltamethrin

Aligator, Decis Protech, Deltaphar

ja

Etofenprox

Blocker

ja

lambda-Cyhalothrin

Karate Zeon, Tak 50 EG, Ravane, Techno 10 CS

ja

Metazachlor

Butisan S, Devrinol Plus, Bredola,

nur für Knoblauch möglich

S-Metalochlor

Dual Gold

In Ausnahmefällen möglich im Rahmen der Erdmandelgrasbekämpfung

Terbuthylazine

Gardo Gold

nein

Tabelle zum Download

Wie beantrage ich eine Sonderbewilligung?
Bitte gehen Sie den Entscheidungsbaum sorgfältig durch. Wenn für Ihren Fall eine Sonderbewilligung gerechtfertigt und eine allfällige Schadschwelle (s.u.) überschritten ist, so können Sie diese in wenigen Schritten über Ihr AGATE resp. LAWIS farm beantragen. Erklärvideo   Merkblatt


Wurde Ihrem Antrag zugestimmt, erhalten Sie eine Bestätigung als .pdf, welche auf AGATE abgelegt wird und der Nachweispflicht dient.

WICHTIG: Die Ausstellung einer Sonderbewilligung erfolgt nur in
Ausnahmefällen. Bitte planen Sie Ihren Pflanzenschutz für die kommende
Saison ohne diese neu im ÖLN verbotenen Wirkstoffe. Nutzen Sie vorbeugende,
integrierte Massnahmen wie Fruchtfolge, Feldhygiene usw.
Geltende Schadschwellen im Gemüsebau
Aktuelle regionale Sonderbewilligungen
Ausnahmebewilligungen 2023


Rückblick: Gemüsebauliche Zukunftstechnologie auf der Swiss Future Farm

 

Fachinformationen für den Gemüsebau:

open positions