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Pflanzenschutz

Der Pflanzenschutzdienst ist die Fachstelle für Fragen rund um den Pflanzenschutz:

und bietet in folgenden Bereichen Unterstützung:

 

Sonderbewilligungspflicht für alle Pyrethroide und bestimmte Herbizide ab 2023

Pflanzenschutzmittel mit einem erhöhten Risikopotential sind ab 2023 im ÖLN verboten. Im Acker- und Gemüsebau betrifft dies alle Pyrethroide und einzelne Herbizide. Diese sind nachfolgend aufgeführt.
 

Neu im ÖLN verbotene Wirkstoffe

Produkt (Beispiele)

Sonderbewilligung in gerechtfertigten Fällen möglich?

alpha-Cypermethrin

Fastac Perlen

ja

Cypermethrin

Cypermethrin S

ja

Deltamethrin

Aligator, Decis Protech, Deltaphar

ja

Etofenprox

Blocker

ja

lambda-Cyhalothrin

Karate Zeon, Tak 50 EG, Ravane, Techno 10 CS

ja

Metazachlor

Butisan S, Devrinol Plus, Bredola,

nur in Moorböden möglich

S-Metalochlor

Dual Gold

In Ausnahmefällen möglich im Rahmen der Erdmandelgrasbekämpfung

Terbuthylazine

Gardo Gold

nein

 
Unter bestimmten Bedingungen kann der Pflanzenschutzdienst Thurgau Sonderbewilligungen (SoBe) ausstellen und damit den Einsatz von Pyrethroiden und Herbiziden zeitlich und räumlich begrenzt bewilligen. Der Pflanzenschutzdienst Thurgau ist zuständig für alle einzelbetrieblichen Sonderbewilligungen der Antragssteller mit Wohnsitz im Thurgau. Das heisst, auch für bewirtschaftete Flächen dieser Antragssteller ausserhalb des Kantons.
Es gibt aber auch grundsätzliche Ausnahmen des Verbots. Diese betreffen spezifische Indikationen im Gemüsebau. Für diese ist dann auch keine SoBe nötig.
Es gibt auch Fälle, in denen der kantonale Pflanzenschutzdienst eine regionale Sonderbewilligung erteilt. Diese sind unter aktuelle Mitteilungen aufgeführt.
Nachfolgend führen wir für den Acker- und Gemüsebau getrennt auf, wie Sie eine Sonderbewilligung elektronisch beantragen können.
 

Erklärvideo  - so beantragen Sie die Sonderbewilligung online:

 

 

Neue Broschüre 2023 Pflanzenschutzmittel im Feldbau erschienen

Fokus auf Drift und Abschwemmung
In diesem Jahr wird im Mittelheft ein Fokus auf die neuen Auflagen im Bereich der Abschwemmung und Drift gelegt. Die Auflagen werden detailliert beschrieben. Auch wird aufgezeigt wo welche Auflagen gelten. So ist man bei der Anwendung von Pflanzenschutzmittel ja mit Vorschriften der Direktzahlungsverordnung, Driftauflagen gegenüber Oberflächen, dem Bienenschutz, etc. konfrontiert. Die Broschüre will hier Klarheit schaffen. Mit den Driftauflagen muss auch die Düsenausstattung auf den Pflanzenschutzgeräten überdacht werden. In der Broschüre wird aufgezeigt, welches Tropfenspektrum der Injektordüsen für die jeweiligen Anwendungen am besten geeignet ist.
Bestellung
Alle Thurgauer Landwirte haben Anspruch auf ein Gratisexemplar. Wer die Broschüre neu erhalten oder zusätzliche Exemplare bestellen möchte, wendet sich an: Arenenberg, Beratung Landwirtschaft, Arenenberg 8, 8268 Salenstein (Tel. 058 345 85 00) oder beratung.arenenbergNULL@tg.ch,  zusätzliche Exemplare kosten Fr. 10.- /Stück (inkl. Porto).
 

 

Aktuelle Mitteilungen

Aktueller Pflanzenschutz

Maiswurzelbohrer im Grenzgebiet und im Kanton Thurgau

Änderungen Direktzahlungsverordnung 2023

Grüne Pfirsichblattlaus

Bekämpfungsschwelle / Schadschwellen im Feldbau

Zugelassene Pflanzenschutzmittel

Abstandsauflagen PSM

Wasch- und Befüllplatz              

Erdmandelgras

Feuerbrand

Dokumente

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